Mitgliederversammlung 2023 VfB Stuttgart 1893 e.V.
Am Sonntag steht die ordentliche Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart 1893 e.V. an. Im Vorfeld dieses Termins wollen wir euch auf zwei besonders relevante, der Tagesordnung entnommene, Anträge zur Satzungsänderung hinweisen und auf diese etwas detaillierter eingehen.
Zum einen regt der VfB Stuttgart unter dem TOP 13.b. die Einfügung des § 13 Abs. 9 der Satzung an, dass die Versammlung in Zukunft selbst darüber entscheidet, ob die folgende Mitgliederversammlung, bei einem entsprechenden Antrag, weiterhin und wie gewohnt in Präsenz- oder in Hybrider-/ bzw. Virtueller-Form stattfinden soll. Für eine Änderung der bestehenden Handhabe und der Durchführung in einer Nicht-Präsenzveranstaltung, wäre hierzu eine 3/4-Mehrheit von Nöten. Hintergrund dieses Antrags ist eine entsprechende Änderung durch den Gesetzgeber im Nachgang der Corona-Pandemie, der neue Eckpunkte für die Durchführung von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen geschaffen hat.
Unsere Sichtweise und klare Haltung für den Fortbestand von Präsenzveranstaltungen als Grundlage der Mitgliederversammlungen des VfB Stuttgart ist bekannt. Gleichzeitig sehen wir im genannten Änderungsantrag die demokratische Verpflichtung, der Gesetzesänderung angepasste Folge zu leisten. Entsprechend sprechen wir uns für eine Einfügung der Satzung des § 13 Abs. 9 der Satzung aus.
Zum anderen regen die Mitglieder Michael Reichl und Holger Rothbauer unter dem TOP 14.f. die Neueinführung des §§ 12 Abs. 2, 19 und 20 der Satzung, sowie diverser Folgeänderungen, die Einführung eines sogenannten „Wahlausschusses“ an.
Hintergrund ist der Wunsch nach einer sinnvollen wie notwendigen Reduzierung bzw. Eindampfung der Zirkelbezüge und Abhängigkeiten vor Wahlen der Gremien, welche sie seit der Ausgliederung in der Satzung der VfB Stuttgart 1893 e.V. vorherrschen. Einhergehend wäre dieser Schritt mit einer aus unserer Sicht klaren und deutlichen Verbesserung der Strukturen.
Folgerichtig sprechen wir uns für die daraus resultierende Änderung der Satzung, sowie eine dann mögliche zeitnahe Umsetzung und gegen eine mögliche Vertagung auf eine der folgenden Mitgliederversammlungen aus.
Nur dann wäre es möglich, dass die angestrebten Veränderungen bereits bei den anstehenden wichtigen Wahlen 2025 greifen. Für uns ein wünschenswertes wie wichtiges Signal.
Ganz grundsätzlich ist unsere Satzung einem ständigen Änderungs- und Verbesserungsprozess ausgesetzt. Dies begrüßen wir. Demzufolge ist es ganz selbstverständlich, dass sich durch ändernde Umstände auch an Teilen des möglichen neuen Wahlausschusses Anpassungen vorgenommen werden können, wenn es hierfür eine Notwendigkeit sowie gute Argumente gibt. Dies soll aber nur am Rande festgehalten werden.
Parallel dazu eine weitere Klarstellung: Die Position der zwei Vertrauenspersonen, die durch den Fanausschuss berufen werden sollen, wie sie im aktuellen Vorschlag der beiden Mitglieder vorgesehen sind, sind für uns als Teil des Fanausschusses zwar denkbar, aber gleichzeitig keinesfalls verpflichtend.
Zusammengefasst sprechen wir uns für die Neueinführung des §§ 12 Abs. 2, 19 und 20 der Satzung am Sonntag aus.
So viel von uns an dieser Stelle. Unabhängig eurer Meinung zu den anstehenden Änderungen usw.. Macht in jedem Fall am Sonntag von eurem Stimmrecht Gebrauch und kommt zur Mitgliederversammlung. Zudem ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den genannten wie sonstigen Anträgen fraglos zielführend.
Schwabensturm Stuttgart 2002